Buhl Data Service 9783866213470 Manuel Page 304

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Das große Unternehmer 1x1
Sobald der Grund für die Bildung entfällt oder der erwar-
tete Fall eintritt, sind die Rückstellungen aufzulösen. Ide-
alerweise werden die Buchungen von Rückstellungen erst
beim Jahresende vorgenommen. Erst beim Ablauf des alten
Jahres ist ja klar, dass in diesem Geschäftsjahr der Fall, für
den die Rückstellung bestimmt ist, nicht mehr eintritt.
Beispiel
Eine Lohnsteuerprüfung des Finanzamtes hat im Dezem-
ber stattgefunden. Das Ergebnis der Prüfung lässt eine
Nachzahlung in Höhe von 1.500 Euro erwarten. Zulasten
des Kontos „Gesetzliche Soziale Aufwendungen“ ist eine
Rückstellung in die Bilanz aufzunehmen.
6110 Gesetzliche Soziale Aufwendungen, 1.500,00 Euro
an 3070 Sonstige Rückstellungen, 1.500,00 Euro.
Die Gesetzlichen Sozialen Aufwendungen fließen über
die Gewinn- und Verlustrechnung in das Ergebnis ein,
die Rückstellungen werden über die Schlussbilanz a/jointfilesconvert/244109/bge-
schlossen.
Im neuen Jahr wird die Bilanz wieder in Konten aufgelöst.
Folgt beispielsweise am 12. Februar dann der Steuerbe-
scheid über 1.200 Euro, so wird wie folgt gebucht: Die
tatsächliche Steuerschuld war also niedriger. Wäre sie
höher ausgefallen, etwa
3070 Sonstige Rückstellungen, 1.500,00 Euro
an 1800 Bank, 1.200,00 Euro
und an 7400 außerordentliche Erträge,
300,00 Euro
1.800 Euro, so müsste folgendermaßen gebucht werden:
3070 Sonstige Rückstellungen, 1.500,00 Euro
und 7500 Außerordentliche Aufwendungen, 300,00 Euro
an 1800 Bank, 1.800,00 Euro
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