Buhl Data Service 9783866213470 Manuel Page 395

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Das große Unternehmer 1x1 Finanzamt
Stumm bleiben
Auch wenn Ihnen nahegelegt wird, ein „Geständnis“ abzu-
legen, fallen Sie nicht darauf herein. Es ist zwar verfahrens-
technisch richtig, dass ein Geständnis hilfreich sein kann.
Jedes unbedachte (falsche!) Wort zur Sache kann Ihnen
aber auch „den Hals brechen“. Bleiben Sie also stumm, bis
Ihr Anwalt oder Steuerberater da ist und Ihnen rät, was Sie
tun sollen. Ein Geständnis ist auch noch am nächsten oder
übernächsten Tag ein Geständnis und damit hilfreich.
Durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens werden
Sie Beschuldigter, davor waren Sie nur Verdächtigter.
Deshalb müssen Sie spätestens jetzt über Ihr Schweige-
recht belehrt werden, das übrigens auch für Ihre Ange-
hörigen gilt. Zeugen haben dagegen kein grundsätzliches
Schweigerecht, allerdings brauchen auch sie sich nicht zu
äußern, solange ein Rechtsbeistand für sie nicht anwesend
ist. Klartext: Auch der Beamte mit dem blauen Ausweis
muss akzeptieren, dass zur Sache zunächst keiner irgend-
etwas sagt. Lediglich Angaben zur Person kann er fordern:
Vor-, Familien- und Geburtsname, Geburtsort und -tag,
Familienstand, Beruf, die Wohnanschrift und die Staats-
angehörigkeit.
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WISO-Tipp
Fallen Sie auch nicht auf den Trick mit der sogenann-
ten „informatorischen Befragung“ herein, die Ihnen
vielleicht als „problemlos“ verkauft wird, da sie for-
mell keine Vernehmung ist. Wenn Sie trotzdem etwas
sagen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Einlassung
später im Protokoll vermerkt ist („… Unaufgefordert
erklärte …“) und nachteilige Folgen hat.
Die Gefahr unbedachter Aussagen ist enorm. Auch deshalb,
weil die Steuerfahnder - psychologisch geschickt - nicht
unbedingt unverschämt vorgehen. Oft verhalten sie sich
eher freundlich und zuvorkommend, täuschen womög-
lich sogar Mitgefühl vor. Vorsicht! Das erhöht Ihr Risiko,
sich dann doch zu verplaudern. Und hüten Sie sich vor der
Behauptung, dass Sie die Strafe verringern könnten, wenn
Sie alles sagen. Der Fahnder entscheidet weder über das
Strafmaß, noch kann er Steuererlass, Steuerstundung oder
Vollstreckungsmaßnahmen wirklich beeinflussen.
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